Nutzungsausfallschaden bei Motorrädern
Im Fall eines Motorradunfalls kann der Geschädigte für sein Motorrad ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich auch bei Motorrädern grundsätzlich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn. Für Motorräder werden ebenfalls erhebliche Nutzungsausfallentschädigungen gezahlt. Pro Tag bewegen sich die Nutzungsausfallentschädigungen zwischen 10,00 und 66,00 €.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Sie haben Fragen zum Thema Nutzungsausfallentschädigung und Unfallregulierung?
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott steht Ihnen für Fragen gerne unter 05231/308140 oder unter pott@rpp.de zur Verfügung.