Nutzungsausfallschaden

Unfallregulierungs- service

Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche!

Machen Sie Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallschaden nicht auf eigene Faust geltend. Sie werden sehen, der Aufwand lohnt sich nicht! Sie haben als Geschädigter einen Anspruch darauf, unseren Unfall-Regulierungsservice in Anspruch nehmen zu dürfen. Unsere Gebühren zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. Wieso sollten Sie sich daher noch wochenlang mit der Versicherung herumstreiten? Das machen wir für Sie! Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie Ihre berechtigten Ansprüche deutlich schwerer durchsetzen können.

Übersenden Sie uns die Ihnen bisher vorliegenden Unterlagen zu Ihrem Verkehrsunfall. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott wird die Unterlagen sichten und Ihre berechtigten Ansprüche auf Nutzungsausfallschaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung regulieren. Ihnen entstehen dabei keine Kosten, soweit die Versicherung des Unfallgegners, die Kosten unserer Inanspruchnahme übernimmt.

Wir realisieren für Sie ggf. weitere erhebliche Beträge!

Und so einfach funktionierts:

  • Übersenden Sie uns alle Unterlagen, die Ihnen bisher vorliegen per Email, Fax oder Post an Rechtsanwalt Dr. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold oder an pott@rpp.de
  • Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an. Wir nehmen sodann Kontakt zu Ihnen auf und besprechen das weitere Vorgehen.
  • Wir prüfen Ihre Ansprüche. In der überwiegenden Anzahl von Fällen, können wir noch weitere Ansprüche aus einem Unfallereignis realisieren!
  • Wir machen die Ihnen noch zustehenden Beträge gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend.
  • Hinweis: Ohne Ihre Angaben zum Unfallhergang bzw. ohne die Ihnen vorliegenden Unterlagen können wir keine Beratung vornehmen. Bitte sehen Sie daher zunächst von telefonischen Anfragen ab. Vielen Dank!