Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung

Wann habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

Ihr Anspruch auf Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung, Nutzungsentschädigung)

Der Nutzungsausfallschaden ist häufig eine erhebliche Position bei der Schadensabwicklung. Neben dem eigentlichen Sachschaden stellt er betragsmäßig häufig die zweit- oder drittgrößte Schadensposition dar. Viele Geschädigte verschenken jedoch oft mehrere hundert Euro, weil sie ihren Anspruch auf Nutzungsentschädigung gar nicht oder in viel zu geringem Umfang geltend machen. Geschädigte, die nicht anwaltlich vertreten sind, sehen von der ihnen zustehenden Nutzungsausfallentschädigung meist nichts. Diese Internetseite soll Ihnen einen umöglichst umfassenden Überblick über Höhe, Dauer, und Durchsetzung Ihrer Nutzungsausfallentschädigung verschaffen.

Der Nutzungsausfallentschädigung dem Grunde nach

Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung (Ersatz des sog. Nutzungsausfallschadens, Nutzungsentschädigung), wenn sein Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Roller etc.) z.B. bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden ist und für eine gewisse Zeit nicht mehr genutzt werden kann. Grundsätzlich besteht gegenüber dem Schädiger bzw. gegenüber dessen Haftpflichtversicherung ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn sein Pkw, Motorrad oder sein sonstiges Fahrzeug unfallbedingt z.B. für die Zeit der Reparatur oder der Wiederbeschaffungsdauer nicht genutzt werden kann. Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht grundsätzlich nur neben dem Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Das heißt: Der Unfallgeschädigte kann sich entscheiden, ob er für die Dauer der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung entweder einen Mietwagen nutzt oder auf ein Mietwagen verzichtet und stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen möchte. Der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls ist regelmäßig erheblich, und kann nicht selten einen vierstelligen Betrag ausmachen. Umso bemerkenswerter ist es, dass viele Geschädigte auf diesen Anspruch verzichten.Der Nutzungsausfallentschädigung der Höhe nach

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem "Nutzwert" des beschädigten Fahrzeuges und nach der Dauer des Nutzungsausfalls. Die Höhe des Nutzungsausfalles pro Tag multipliziert mit der Nutzungsausfalldauer ergibt dann den Nutzungsausfallschaden. Beträgt der Nutzungsausfallschaden pro Tag z.B. 80,00 € und beträgt die Nutzungsausfalldauer 12 Tage, so beträgt der Nutzungsausfallschaden 960,00 €. Aufgrund oft hoher Nutzungsausfallschäden sollte bei jedem Unfall geprüft werden, ob ein Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung besteht. Insbesondere lohnt es sich häufig auch zu überprüfen, ob man auf einen Mietwagen verzichten kann. So erspart man sich ggf. nicht nur Ärger, sondern kann auch noch den Nutzungsausfallschaden geltend machen.

Was für eine Frage haben Sie zur Nutzungsausfallentschädigung?

1) Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

2) In welcher Höhe habe ich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

3) Für welchen Zeitraum habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

4) Habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung im Fall einer Reparatur?

5) Habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung im Fall einer Ersatzbeschaffung?

6) Habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wenn ich meine Kaskoversicherung in Anspruch nehme?

7) Warum sollte ich beim Nutzungsausfallschaden einen Anwalt um Rat fragen und mich ggf. vertreten lassen?

8) Habe ich bei einem Unfall einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für mein Motorrad?

9) Habe ich bei einem Unfall einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für mein Wohmobil?

Nutzungsausfalltabelle für PKW

Gruppe Fahrzeugarten und vergleichbare Fahrzeugtypen Nutzungswert pro Tag bis zu einem Fahrzeugalter von 5 Jahren Nutzungswert pro Tag bis zu einem Fahrzeugalter von 5 - 10 Jahren Nutzungswert pro Tag bis zu einem Fahrzeugalter älter als 10 Jahre
A C1 1.0 Advance, Smart fortwoCoupe pure vergleichbare Modelle: Citroen Saxo 1.0, Fiat Cinquecento, Ford Ka (37 kW), Kia Pride, Renault Twingo 27 € 27 € 27 €
B Fiat Panda 1.2 4x4, Opel Corsa 1.0 12 V vergleichbare Modelle: Fiat Punto 75, Ford Fiesta, Mazda 121 LX, Nissan Micra, Opel Corsa, Peugeot 106, Renault Clio VW Polo 29 € 27 € 27 €
C Ford Fiesta 1.3 Ghia, Renault Twingo 1.5 dCi Expression vergleichbare Modelle: Fiat Bravo, Ford Focus, Opel Astra, Peugeot 306, VW Golf (74 kW) 35 € 29 € 27 €
D Ford Fusion 1.4, VW Polo 1.4 TDI vergleichbare Modelle: Alfa Romeo 145, Nissan Primera 1.6, Renault Megane Coupe, Toyota Corolla 2.0, VW Golf Variant (74 kW) 38 € 35 € 29 €
E Volvo C30 1.8, Toyota Yaris vergleichbare Modelle: Audi A3, BMW 316i, Citroen Xantia, Ford Mondeo CLX, Mazda 626, Opel Vectra, Peugeot 406, Renault Laguna 2.0 RT, Toyota Carina 1.8, VW Golf Variant TDI, VW Passat Variant CL 43 € 38 € 35 €
F Skoda Octavia, Golf 1.9 TDI GT Sportvergleichbare Modelle: Audi A4 1.8 T, BMW 318, Z3 Roadster 2.0, Ford Scorpio, Honda Accord, Mercedes C 180, Renault Espace 2.0 16 V, Saab 900 2.3 S, VW Sharan 50 € 43 € 38 €
G Peugeot 407 SW Hdi 170 Bi-Turbo Sport, Ford Megane 1.9 dCi vergleichbare Modelle: Audi A6 1.9 TDI, BMW 323, Mazda 626 V6, Mercedes C 230, Volvo 850 59 € 50 € 43 €
H Audi A4 Avant 2.0 TDI DPF quattro, Mercedes C 220 CDI vergleichbare Modelle: BMW 318 Touring, Mercedes C 280, E 200 T, Opel Calibra, Volvo 850 TDI 65 € 59 € 50 €
J Mercedes E 280, BMW 525i vergleichbare Modelle: Audi S6, BMW 540i, Lexus GS 300, Mercedes S 280, Porsche Boxster, Saab 9000, Volvo C70 T 5 79 € 65 € 59 €
K BMW X5, Volvo S80 V8 AWD Aut. Summum vergleichbare Modelle: Audi A8, BMW 740, Jaguar XJR, Mercedes E 420, S 320, Porsche 911 91 € 79 € 65 €
L Mercedes SL 600 Automatik vergleichbare Modelle: BMW 750, Porsche 911 Carrera 99 € 91 € 79 €
         


Bitte beachten Sie:

Die in fett gedruckten Fahrzeugtypen stammen aus der Liste der Eurotaxschwacke GmbH, die uns die Daten freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Die vergleichbaren Fahrzeuarten dienen nur zur Orientierung und basieren nicht auf der sog. Schwacke-Liste. Falls Sie genaue Informationen über Ihr konkretes Fahrzeug wünschen, können Sie diese kostenpflichtig unter der folgenden web-Adresse anfordern: http://www.schwacke.de.

Bitte beachten Sie, dass der Nutzungswert eines Fahrzeuges starkt variiert, nach Motorleistung, Ausstattung und Fahrzeugart etc. Die obige Tabelle soll daher lediglich eine Orientierung bieten. Für eine konkrete und verbindliche Auskunft fragen Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

http://www.verkehrsrechtsforum.de
http://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de
http://www.rechtsanwalt-verkehrsrecht-detmold.de
http://www.schmerzensgeldtabelle24.de
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