Regulieren Sie Ihren Unfall selbst?

Sie hatte einen Verkehrsunfall? Sie wissen nicht, wie es weiter geht und welche Ansprüche Sie wem gegenüber geltend machen können? Beauftragen Sie Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht einfach online mit der Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung! Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche Sie haben.

Die Erfahrung zeigt: Ist ein Rechtsanwalt in die Schadensregulierung von Anfang an eingebunden, erhalten die Geschädigten zum Teil mehrere Hundert Euro mehr und die Schadenregulierung ist schneller erledigt. Deshalb nutzen Sie unseren Service der Onlineregulierung!

Übrigens: Ihnen entstehen dabei keine Kosten, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat. Dann sind unsere Gebühren ebenfalls vom Gegner bzw. von seiner Versicherung zu zahlen.

Jetzt mit Rechtsanwalt Dr. Pott direkt Kontakt aufnehmen!

Sie hatten eine Unfall und wollen die Schadenregulierung über unser Büro abwickeln, haben aber noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach unter 05231/308 140 an und nehmen Sie mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott Rücksprache. Dieses erste Telefonat ist für Sie selbstverständlich kostenlos!

Bitte beachten Sie: Sämtliche Anfragen bezüglich einer anwaltlichen Tätigkeit durch Sie, sei es per Email, Telefon oder in sonstiger Weise stellen lediglich ein Angebot dar. Rechtsanwalt Dr. Pott behält sich ausdrücklich vor, die Anfragen zu prüfen und ggf. anzunehmen. Erst mit der ausdrücklichen Annahme der Anfrage kommt ein Beratungsvertrag zustande. Da die Prüfung Ihrer Anfrage ggf. auch einige Zeit dauern kann, sehen Sie bitte davon ab, wegen Angelegenheiten anzufragen, in denen ein Fristablauf droht. Durch Ihre Anfrage wird Ihre Anglegenheit nicht automatisch bearbeitet und es drohen Nachteile durch Fristversäumnisse.

Ihr Vorteil

  • keine Suche nach Fachanwalt für Verkehrsrecht vor Ort nötig

  • bequem und einfach

  • Unfallregulierung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht ohne Terminsvereinbarung, Wartezeiten, Autofahrten

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vertrauensanwalt des Volkswagen und Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht, Dr. jur. André Pott überprüft die Daten, die Sachverhaltsschilderung und die Rechtslage.

  • Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott nimmt dann mit Ihnen persönlich Kontakt auf und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten.

  • Am Telefon können Sie entscheiden, ob Sie Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott nunmehr mit der Schadensregulierung beauftragen oder nicht.

  • Die Unfallregulierung ist für Sie kostenlos, wenn Sie am Unfall keine Haftung trifft

  • Sind Sie verkehrsrechtsschutzversichert? Dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Rechtsanwaltskosten, selbst dann, wenn Sie am Unfall eine Mitschuld trifft. Sie sollten dann auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

  • Lassen Sie ganz bequem und ohne Terminsabsprachen jetzt Ihren Verkehrsunfall qualifiziert von Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, zugleich Vertrauensanwalt des Volkswagen und Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht, regulieren.

Wie gehts dann weiter?

  • Sobald Sie das untenstehende Formular ausgefüllt und abgesendet haben, meldet sich Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott unverzüglich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

  • Falls Sie Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott mit der Schadensregulierung beauftragen, bespricht er mit Ihnen, welche Unterlagen und Angaben er benötigt. Danach überprüft Rechtsanwalt Dr. Pott, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung zuständig ist. Rechtsanwalt Dr. Pott nimmt dann unmittelbar Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf.

  • Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott prüft dann die einzelnen Schadensersatzpositionen und macht alle ersatzfähigen Schäden bei der gegnerischen Haftpflichtversichrung geltend.

  • Sobald die gegnerische Haftpflichtversicherung gezahlt hat, leitet Rechtsanwalt Dr.jur. André Pott die Beträge auf das von Ihnen angegeben Konto oder per Scheck weiter.

  • Der Schaden ist abgewickelt.

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