Höhe Nutzungsausfallentschädigung

Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung liegt von der Höhe her, regelmäßig unter den entsprechenden Kosten für einen Mietwagen. Grundlage ist dasjenige, was dem Verkehr die Einsatzfähigkeit des Kfz für den Eigengebrauch wert ist.

Bei der Bemessung der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird in der Regel die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn herangezogen. In dieser Tabelle ist für jeden Pkw-Typ und für viele Motorräder errechnet worden, wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag ist. Zusammen mit der Nutzungsausfalldauer errechnet sich so die konkrete Nutzungsausfallentschädigung in €.

Beispiel:

Durch einen Unfall wird ein drei Jahre alter VW Golf 2.0 TDI Comfortline beschädigt. Die Reparatur dauert 12 Tage.

Nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn wäre dieses Fahrzeug in die Gruppe F einzustufen. Für Fahrzeuge der Gruppe F besteht ein Nutzungswert von 50,00 € pro Tag. Multipliziert mit der Nutzungsausfalldauer ergäbe sich hier ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von ( 12 Tage x 50,00 €=) 600,00 €.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird auch durch das Alter des verunfallten Fahrzeugs beeinflusst. Berücksichtigt wird dadurch, dass der vermögenswerte Vorteil des Fahrzeuges mit Zeitablauf abnimmt. In der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn wird dieser Umstand berücksichtigt, dass in Fünf-Jahres-Schritten das Alter berücksichtigt würde. In dem obigen Beispiel würde der Golf um eine Gruppe zurückgestuft, wäre er nicht 3, sondern 6 Jahre alte gewesen. In diesem Fall wäre nicht mehr ein Nutzungswert von 50,00 € pro Tag anzusetzen, sondern nur noch von 43,00 €.

Der Nutzungsausfallschaden pro Tag beträgt nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn zwischen 23,00 € und 175,00 €.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott steht Ihnen für Fragen gerne unter 05231/308140 oder unter pott@rpp.de zur Verfügung.

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